Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AlpenGlanz Gebäudeservice GmbH

Stand: Juni 2026

1. Einführung und Annahme der Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der AlpenGlanz Gebäudeservice GmbH, Mariahilfer Straße 112/7, 1070 Wien, Österreich (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

Die Auftragnehmerin erbringt Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Mit der Beauftragung, der Annahme eines Angebots, der Unterzeichnung eines Vertrags oder der Inanspruchnahme von Leistungen erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Leistungsumfang

Die Auftragnehmerin erbringt insbesondere folgende Leistungen im Bereich Gebäudeservice:

  • Unterhaltsreinigung für Büros und Geschäftsflächen
  • Treppenhaus- und Hausreinigung
  • Glas- und Fensterreinigung
  • Fassadenreinigung und Oberflächenpflege
  • Winterdienst und Schneeräumung
  • Grünflächenpflege rund um Gebäude

Art, Umfang, Häufigkeit, Ausführungszeiten, Reinigungsintervalle, Sonderleistungen sowie besondere Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifiziertes Personal sowie geeignete Subunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich, soweit gesetzlich zulässig.

Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden gesondert verrechnet.

3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:

  • der Auftragnehmerin rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu übermitteln,
  • für freien und sicheren Zugang zu den zu reinigenden oder zu betreuenden Flächen zu sorgen,
  • Arbeitsbereiche, sensible Gegenstände, Wertgegenstände und gefährliche Materialien entsprechend zu sichern,
  • die Auftragnehmerin über besondere Risiken, bauliche Besonderheiten, Alarmanlagen, Zutrittsregelungen oder Sicherheitsvorschriften zu informieren,
  • für die Verfügbarkeit von Strom, Wasser und sonstigen für die Leistung erforderlichen Medien zu sorgen, sofern dies vereinbart oder üblich ist,
  • etwaige Mängel oder Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb angemessener Frist, mitzuteilen.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zu reinigenden Flächen und Gegenstände für die vereinbarte Leistung geeignet sind. Empfindliche Oberflächen, Sondermaterialien oder wertvolle Gegenstände sind vorab gesondert bekannt zu geben.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Informationen vollständig und richtig sind. Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.

4. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei wiederkehrenden Leistungen kann eine monatliche, quartalsweise oder andere vereinbarte Abrechnung erfolgen.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen, Teilzahlungen oder Sicherheiten zu verlangen, insbesondere bei Erstaufträgen, Sonderleistungen oder erhöhtem Materialeinsatz.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Darüber hinaus kann die Auftragnehmerin Mahnspesen sowie notwendige Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung geltend machen.

Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

5. Stornierung und Rückerstattung

Soweit Leistungen noch nicht begonnen wurden, kann der Auftraggeber vereinbarte Termine nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist stornieren. Maßgeblich sind die im Einzelfall vereinbarten Stornobedingungen.

Bei kurzfristigen Stornierungen, insbesondere wenn Personal, Material, Anfahrt oder Spezialgeräte bereits disponiert wurden, ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine angemessene Stornogebühr oder den nachweislich entstandenen Aufwand zu verrechnen.

Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Anfahrtskosten, Materialkosten und sonstige vorbereitende Aufwendungen sind jedenfalls zu bezahlen. Eine Rückerstattung erfolgt nur, soweit Leistungen nicht erbracht wurden und die Auftragnehmerin hierfür eine Rückzahlung schuldet.

Bei Dauerschuldverhältnissen gelten Kündigungsfristen und Kündigungsmodalitäten gemäß individueller Vereinbarung. Mangels abweichender Vereinbarung kann ein Vertrag aus wichtigem Grund von beiden Parteien fristlos beendet werden.

6. Haftungsbeschränkung

Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder reine Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die Haftung für Schäden an empfindlichen Oberflächen, verdeckten Mängeln, nicht ordnungsgemäß gesicherten Gegenständen oder nicht bekannt gegebenen Sondermaterialien ist ausgeschlossen, sofern die Schäden nicht von der Auftragnehmerin vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Für Schäden, die durch unzureichende Sicherung von Räumen, Gegenständen oder technischen Anlagen durch den Auftraggeber entstehen, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden, zwingender gesetzlicher Haftung oder sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

7. Geistige Eigentumsrechte

Sämtliche von der Auftragnehmerin erstellten Unterlagen, Konzepte, Leistungsbeschreibungen, Checklisten, Fotos, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Eigentum der Auftragnehmerin bzw. unterliegen deren urheberrechtlichen oder sonstigen Schutzrechten.

Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung solcher Inhalte durch den Auftraggeber ist nur im Rahmen des Vertragszwecks und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig, sofern keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

8. Datenschutz und Privatsphäre

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Kommunikation, Rechnungslegung, Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet, soweit eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin nur insoweit mit personenbezogenen Daten zu betrauen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, und etwaige Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen selbst zu erfüllen, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung können in einer gesonderten Datenschutzerklärung oder in datenschutzrechtlichen Vereinbarungen enthalten sein, sofern solche bereitgestellt werden.

9. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Störung von den Leistungspflichten, soweit diese Ereignisse die Erfüllung wesentlich beeinträchtigen oder unmöglich machen.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, extreme Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen, Streiks, Pandemien, Energieausfälle, Verkehrsstörungen, Krieg, Terror, Feuer oder sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse.

Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende des Ereignisses zu informieren. Bereits vereinbarte Termine können in solchen Fällen angemessen verschoben oder angepasst werden.

10. Änderungen der Bedingungen

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese AGB zu ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder Anpassungen des Leistungsangebots.

Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Form mitgeteilt. Sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht, gelten Änderungen als akzeptiert, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht und die Vertragsbeziehung fortgesetzt wird.

Individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen gehen diesen AGB im Zweifel vor.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.

12. Kontaktinformationen

AlpenGlanz Gebäudeservice GmbH

Mariahilfer Straße 112/7
1070 Wien
Österreich

E-Mail: [email protected]

Telefon: +43 1 586 74 29

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken dieser AGB.

6/15/2026 Startseite